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Vertragspartner
SchwerPunkt Werbung KG mit Sitz in Dresden , Sosaer Str. 2 in 01257 Dresden, wird im folgenden SchwerPunkt Werbung KG genannt.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 1.Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt SchwerPunkt Werbung KG nicht an, es sei denn, SchwerPunkt Werbung KG hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 2.Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SchwerPunkt Werbung KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggeber unsere Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen. 3.Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 24 AGBG. 4.Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 5.Die jeweils aktuellste Fassung der Geschäftsbedingungen von SchwerPunkt Werbung KG finden Sie auf der Webseite [www.schwerpunktwerbung.de].
§ 2 Vertragsverhältnisse 1.Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt; Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2.Die Angebote und Angaben von SchwerPunkt Werbung KG hinsichtlich der anbietenden Dienstleistungen und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behält sich SchwerPunkt Werbung KG Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den verschiedenen Druckschriften von SchwerPunkt Werbung KG gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von SchwerPunkt Werbung KG angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von SchwerPunkt Werbung KG angebotenen Erzeugnisse dienen. 3.Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Auftraggeber zustande. SchwerPunkt Werbung KG behält sich das Recht vor, für Waren die bestellt und vom Vertragskunden nicht abgerufen werden, Lagerkosten zu berechnen. Die Höhe der Lagergebühr ist abhängig von Größe und Gewicht der jeweiligen Artikel. 4.Bei Stornierung eines entstandenen Kaufvertrages durch Bestellung vom Auftraggeber wird eine Stornopauschale fällig. Diese Pauschale berechnet sich aus dem Verkaufspreis der stornierenden Ware und beträgt 10% der Kaufsumme jedoch mindestens 50,- Euro. 5.SchwerPunkt Werbung KG ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. SchwerPunkt Werbung KG behält sich eine Minder- oder Mehrlieferung von bis zu 10% vor. Der Empfänger ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
§ 3 Verantwortlichkeit für Druckinhalte 1.)Nach der Druckreifeerklärung durch den Auftraggeber sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit, wo der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung an SchwerPunkt Werbung KG. 2.) Es wird von SchwerPunkt Werbung KG keine Verpflichtung eingegangen gegenüber den eingelieferten Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf Ihre inhaltliche Richtigkeit, auf Ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. SchwerPunkt Werbung KG ist für fremde oder Inhalte des Auftraggebers, die zur Nutzung bereit gehalten werden, nur dann verantwortlich, wenn SchwerPunkt Werbung KG von den Inhalten Kenntnis erlangt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für diesen Fall sind SchwerPunkt Werbung KG berechtigt, die Daten aus dem System zu löschen und die weitere Verarbeitung zu verweigern. 3.) SchwerPunkt Werbung KG ist nicht für fremde Inhalte zu denen SchwerPunkt Werbung KG lediglich den Zugang vermittelt verantwortlich. 4.) Der Auftraggeber verpflichtet sich SchwerPunkt Werbung KG soweit dieser nicht nach Absatz 3 Satz 2 und 3 selbst haftet, von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen SchwerPunkt Werbung KG geltend machen, wenn und soweit der Inhalt von eingelieferten Sendungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt werden.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen 1.Für Preis und Umfang der Leistung sind ausschließlich die hier angegebenen Preise und Angaben maßgebend. Nebenabsprachen oder sonstigen Abmachungen bedürfen der Schriftform. Im übrigen halten SchwerPunkt Werbung KG Preisänderungen aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen – insbesondere aufgrund von Preisänderungen unserer Lieferanten - frei. Die jeweils aktuellen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2.Wurde ein Preis nicht vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste von SchwerPunkt Werbung KG. SchwerPunkt Werbung KG kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen. 3.SchwerPunkt Werbung KG ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. 4.Sofern nicht anders vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag bei Lieferung netto zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer zahlbar. Erfolgt die Versendung nach der Rechnungsstellung , tritt an Stelle des Rechnungsdatums das Versanddatum. 5.Zahlungsverzug tritt entweder durch Mahnung ein oder spätestens wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt wird. SchwerPunkt Werbung KG berechnet Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Höhe die über den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. erhoben werden. Falls SchwerPunkt Werbung KG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist SchwerPunkt Werbung KG berechtigt, diesen geltend zu machen. 6.Mit der Zahlung der Leistung einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine erneute Zahlung erforderlich. 7.Wechsel- und Scheckprotest machen alle Forderungen sofort fällig, auch wenn sie ausdrücklich gestundet wurden oder durch Wechsel gedeckt sind. Er berechtigt SchwerPunkt Werbung KG, die Ware abzuholen, ohne das dies als Rücktritt gilt. SchwerPunkt Werbung KG ist außerdem berechtigt, Vorleistungen oder Sicherheiten zu verlangen. 8.Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SchwerPunkt Werbung KG anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferfrist 1.Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 2.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SchwerPunkt Werbung KG die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Brand, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Subunternehmen auftreten – haben SchwerPunkt Werbung KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie verlängern die in Ziffer 1 genannten Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen sowie um eine angemessene Anlaufzeit. 3.Geraten SchwerPunkt Werbung KG aus Gründen, die SchwerPunkt Werbung KG zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn der Lieferverzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 4.Kommt der Empfänger in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind SchwerPunkt Werbung KG berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu versendenden Waren in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Versand – Gefahrenübergang 1.Der Versand der Ware erfolgt nach der Wahl von SchwerPunkt Werbung KG entweder durch deren Fahrzeuge, per Paketdienst, Post, Bahn oder Spedition, sofern der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Abweichend davon behalten SchwerPunkt Werbung KG für bestimmte Produkte, die einen besonderen Transportaufwand und erhöhte Transportkosten verursachen, die Berechnung dieser Transport- / Versandkosten ausdrücklich vor. 2.Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Empfängers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 7 Mängelgewährleistung 1.Durch die dargestellte Produktpalette können sich aus technischen Gründen geringe Abweichungen der Produkte vom gelieferten Original ergeben. Dies betrifft insbesondere Farbabweichungen von Druckmustern bzw. –vorlagen im Vergleich zur gelieferten Ware. Solche geringfügigen Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelgewährleistung. 2.Rügen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter Beachtung der entsprechend § 377 HGB gebotenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach Besichtigung oder Empfang der Ware innerhalb von 8 Tagen schriftlich am Sitz von SchwerPunkt Werbung KG erfolgen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich dort angezeigt werden. 3.Soweit ein von SchwerPunkt Werbung KG zu vertretender Mangel vorliegt, sind SchwerPunkt Werbung KG nach Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. 4.Ist SchwerPunkt Werbung KG zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die SchwerPunkt Werbung KG zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung und / oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 5.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. SchwerPunkt Werbung KG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. 6.Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. 7.Sofern SchwerPunkt Werbung KG fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.Ansprüche des Auftraggebers aufgrund eines Mangels verjähren 1 Jahr nach Abnahme.
§ 8 Gesamthaftung 1.Eine Weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 2.Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist SchwerPunkt Werbung KG nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch überprüfen zu lassen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt 1.SchwerPunkt Werbung KG behält das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SchwerPunkt Werbung KG berechtigt, die Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sachen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, SchwerPunkt Werbung KG hätte dies ausdrücklich erklärt. SchwerPunkt Werbung KG ist nach Rücknahme der Waren zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Kommt eine von SchwerPunkt Werbung KG ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die SchwerPunkt Werbung KG nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Leistungsanspruch für SchwerPunkt Werbung KG davon unberührt. 2.Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und andere von SchwerPunkt Werbung KG gelegten Rechte an der gelieferten Ware beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Auftraggeber nicht gestattet. 3.Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber SchwerPunkt Werbung KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit SchwerPunkt Werbung KG Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SchwerPunkt Werbung KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den bei SchwerPunkt Werbung KG entstandenen Ausfall. 4.Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten; er tritt SchwerPunkt Werbung KG jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die an SchwerPunkt Werbung KG vom Auftraggeber im voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von SchwerPunkt Werbung KG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SchwerPunkt Werbung KG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann SchwerPunkt Werbung KG verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuld bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 5.SchwerPunkt Werbung KG verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt SchwerPunkt Werbung KG.
§ 10 Copyright 1.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von SchwerPunkt Werbung KG im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. 2.An kreativen Leistungen, die von SchwerPunkt Werbung KG erbracht wurden, insbesondere von SchwerPunkt Werbung KG entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält SchwerPunkt Werbung KG alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeldes in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. 3.Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von SchwerPunkt Werbung KG und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber. SchwerPunkt Werbung KG ist berechtigt, die von SchwerPunkt Werbung KG gestellten Werbemittel zu signieren und unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.
§ 11 Datenschutz SchwerPunkt Werbung KG ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort 1. Erfüllungsort für beide Teile ist unser Geschäftssitz. 2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen gegenüber dem Auftraggeber. Unser Recht, wahlweise auch am Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen bleibt unberührt. 3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber gilt ausschließlich das Deutsche Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenverkehrs findet keine Anwendung.
§ 13 sonstiges Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Warennamen, Wort- und Bildzeichen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt und sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.
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